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   SG Duisburg, 30.05.2008 - S 10 (25) R 70/06   

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https://dejure.org/2008,27164
SG Duisburg, 30.05.2008 - S 10 (25) R 70/06 (https://dejure.org/2008,27164)
SG Duisburg, Entscheidung vom 30.05.2008 - S 10 (25) R 70/06 (https://dejure.org/2008,27164)
SG Duisburg, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - S 10 (25) R 70/06 (https://dejure.org/2008,27164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer einem Betragsrahmen unterliegenden Verfahrensgebühr für ein sozialgerichtliches Verfahren; Bewertung der Bedeutung eines Verfahrens über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung für den Antragsteller; Auseinandersetzung mit zwei medizinischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 30.05.2008 - S 10 (25) R 70/06
    Es ist zwar zutreffend, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung sei nicht bei jeder Abweichung von der angemessenen Gebühr, sondern erst bei einer mehr als 20%igen Überschreitung der angemessenen Gebühr anzunehmen ( so LSG NRW Urteil vom 05.05.2008, Az: L 3 R 84/08; LSG NRW Urteil vom 23.04.2007, Az: L 19 AS 54/06; vom BSG offengelassenen in SozR 3-1930 § 116 BRAGO Nr. 4; SozR 1300 § 63 SGB X Nr. 4 mwN).

    Damit wird zugleich erreicht, dass nicht wegen geringer Differenzbeträge eine Vielzahl von Kostenstreitverfahren hervorgerufen wird (vgl. LSG NRW vom 05.05.2008, Az: L 3 R 84/08; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG § 197 Rn 7c mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 19 AS 54/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Duisburg, 30.05.2008 - S 10 (25) R 70/06
    Es ist zwar zutreffend, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung sei nicht bei jeder Abweichung von der angemessenen Gebühr, sondern erst bei einer mehr als 20%igen Überschreitung der angemessenen Gebühr anzunehmen ( so LSG NRW Urteil vom 05.05.2008, Az: L 3 R 84/08; LSG NRW Urteil vom 23.04.2007, Az: L 19 AS 54/06; vom BSG offengelassenen in SozR 3-1930 § 116 BRAGO Nr. 4; SozR 1300 § 63 SGB X Nr. 4 mwN).
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